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title: "Sachkundenachweis und § 11-Erlaubnis: Was Hundesitter wirklich brauchen"
description: "Gassi-Service, Hundepension, Hundetraining: Wann Hundesitter eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und einen Sachkundenachweis brauchen, wie der Antrag abläuft und welche Sonderregeln etwa in Berlin gelten."
canonical_url: "https://woodle-app.com/ratgeber/sachkundenachweis-erlaubnis-hundesitter"
last_updated: "2026-10-19T09:05:39.275Z"
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Fragst du in einer Hundesitter-Gruppe, ob man für einen Gassi-Service eine Erlaubnis braucht, bekommst du drei Antworten: „Nein, nur ein Gewerbe", „Ja, nach § 11" und „Kommt aufs Amt an". Die dritte ist die ehrlichste. Dieser Ratgeber zeigt dir, woran es hängt, welche Tätigkeiten fast immer erlaubnispflichtig sind und wie du die Frage für deinen Wohnort klärst, bevor die ersten Kund:innen kommen.

## Was § 11 Tierschutzgesetz regelt

§ 11 Abs. 1 TierSchG zählt Tätigkeiten auf, für die du eine Erlaubnis der zuständigen Behörde brauchst. Zuständig ist meist das Veterinäramt deines Landkreises oder deiner Stadt. Für Hundesitter sind drei Punkte wichtig:

- **Nr. 3:** Tiere in einem Tierheim „oder in einer ähnlichen Einrichtung" halten. Darunter fassen die Ämter Hundepensionen und Tierpensionen.
- **Nr. 8 a:** gewerbsmäßig Wirbeltiere halten. Hier setzen viele Ämter bei Hundetagesstätten und bei Betreuung über Nacht an.
- **Nr. 8 f:** gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder Halter:innen beim Training anleiten. Das betrifft dich, sobald du Training anbietest.

Ein eigener Punkt „Hunde ausführen" oder „Gassi-Service" steht nicht im Gesetz. Genau deshalb gibt es die unterschiedlichen Antworten.

## Welche Tätigkeit braucht was?

**Hundepension und Übernachtung bei dir.** Nimmst du fremde Hunde gegen Geld bei dir auf, auch nur über Nacht oder übers Wochenende, rechne fest mit einer Erlaubnispflicht. Das Amt prüft dann nicht nur dich, sondern auch die Räume: Platz, Auslauf, Trennmöglichkeiten, Reinigung. Mehr dazu steht im Ratgeber zur [Haftpflichtversicherung](/ratgeber/haftpflichtversicherung-hundesitter), weil sich mit der Übernachtung auch der Versicherungsschutz ändert.

**Hundetagesstätte.** Betreust du tagsüber mehrere Hunde in eigenen Räumen, behandeln die meisten Ämter das wie eine Pension. Erlaubnis und Raumprüfung sind die Regel.

**Hundetraining.** Hier ist die Lage eindeutig: Einzeltraining, Gruppenstunden und das Anleiten von Halter:innen sind nach Nr. 8 f erlaubnispflichtig. Wie du Training neben dem Gassi-Service aufbaust, beschreibt der Ratgeber [Hundetraining anbieten](/ratgeber/hundetraining-anbieten-hundesitter).

**Reiner Gassi-Service.** Du holst Hunde ab, gehst mit ihnen und bringst sie zurück. Kein Hund übernachtet bei dir. Hier gehen die Auffassungen auseinander. Manche Ämter sehen keine Erlaubnispflicht, weil die Hunde bei ihren Halter:innen leben. Andere verlangen eine Erlaubnis und einen Sachkundenachweis, vor allem wenn du mehrere Hunde gleichzeitig führst oder sie im Auto transportierst. Eine bundesweit einheitliche Linie gibt es nicht.

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## Sonderregeln der Länder: Beispiel Berlin

Neben dem Tierschutzgesetz haben einige Länder eigene Hundegesetze. Das bekannteste Beispiel ist Berlin: Dort darf eine Person grundsätzlich nicht mehr als vier Hunde gleichzeitig führen. Wer gewerbsmäßig mehr als vier Hunde führt, braucht seit dem 1. Januar 2019 eine Genehmigung nach dem Berliner Hundegesetz. Das gilt für jede Person, die mit den Hunden unterwegs ist, nicht nur für die Inhaberin des Gassi-Service.

Für den Antrag verlangen die Berliner Bezirksämter unter anderem einen Sachkundenachweis, ein Führungszeugnis, die Gewerbeanmeldung und Angaben zur Zahl der Hunde und zum Transportfahrzeug. Als Sachkunde gelten zum Beispiel eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG als Hundetrainer:in oder ein Prüfungszertifikat des BHD e. V.

Andere Städte und Länder haben eigene Regeln zu Leinenpflicht, Hundezahl oder Parkzonen. Frag deshalb nicht nur beim Veterinäramt, sondern auch beim Ordnungsamt, ob es örtliche Vorgaben für gewerbliche Hundeausführer gibt.

## Was das Amt für die Erlaubnis sehen will

Die Voraussetzungen sind bundesweit ähnlich. Im Kern prüft die Behörde drei Dinge:

1. **Sachkunde:** Kennst du dich mit Verhalten, Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden aus?
2. **Zuverlässigkeit:** Dafür reichst du ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ein, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beides beantragst du bei deiner Gemeinde.
3. **Räume und Ausstattung:** Nur wenn Hunde bei dir untergebracht werden. Dann gehören meist eine Skizze der Räume und eine Beschreibung von Unterbringung und Versorgung zum Antrag.

Die Gebühr richtet sich in vielen Landkreisen nach dem Aufwand im Einzelfall. Frag vorab, womit du rechnen musst und wie lange die Bearbeitung dauert. Gerade wenn ein Fachgespräch nötig ist, kann das einige Wochen dauern.

## So weist du die Sachkunde nach

Einen einzigen, bundesweit gültigen „Hundesitter-Schein" gibt es nicht. Die Ämter akzeptieren verschiedene Wege:

- **Eine passende Ausbildung,** zum Beispiel eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Tierpflegerin oder zum Tierpfleger. Das reicht oft ohne weitere Prüfung.
- **Ein Zertifikat einer anerkannten Stelle,** etwa nach einem Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung. Kläre vor der Anmeldung, ob dein Veterinäramt genau dieses Zertifikat anerkennt.
- **Langjährige Erfahrung** im beruflichen oder nebenberuflichen Umgang mit Hunden, belegt durch Nachweise.
- **Ein Fachgespräch beim Amt.** Viele Behörden führen es auf Verlangen oder wenn die Unterlagen nicht ausreichen. Gefragt wird zu Verhalten und Körpersprache, Haltung, Krankheiten und Erster Hilfe.

Selbst wenn dein Amt für den Gassi-Service keine Erlaubnis verlangt: Ein Sachkundenachweis hilft dir. Er gibt Kund:innen Vertrauen und erleichtert dir später den Schritt zu Training oder Übernachtung.

## So klärst du deinen Fall verbindlich

Warte nicht, bis das Amt auf dich zukommt. Veterinärämter gehen Hinweisen auf unerlaubte gewerbliche Tierbetreuung nach. Besser ist eine kurze schriftliche Anfrage, bevor du startest:

- Beschreibe genau, was du anbietest: Gassi, Tagesbetreuung, Übernachtung oder Training.
- Nenne die maximale Zahl der Hunde, die du gleichzeitig betreust.
- Schreib dazu, ob du Hunde im Auto transportierst und wo die Betreuung stattfindet.
- Bitte um eine schriftliche Antwort mit der Rechtsgrundlage.

Mit dieser Antwort hast du etwas in der Hand, falls später eine Kollegin oder eine Versicherung eine andere Auffassung vertritt. Bewahre sie zusammen mit deiner [Gewerbeanmeldung](/ratgeber/gewerbe-anmelden-hundesitter) auf.

## Die kurze Version

Für Pension, Übernachtung, Hundetagesstätte und Training brauchst du praktisch immer eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz und einen Sachkundenachweis. Beim reinen Gassi-Service entscheidet dein Veterinäramt, und in Berlin brauchst du ab dem fünften Hund gleichzeitig eine eigene Genehmigung. Frag schriftlich nach, bevor du startest. Ein Sachkundenachweis lohnt sich auch ohne Pflicht.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Auslegung des § 11 TierSchG unterscheidet sich zwischen Ländern und Behörden, und Landesgesetze ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft deines zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamts.

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