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title: "Gassi-Service steuerlich absetzbar: Was auf deine Rechnung muss"
description: "Deine Kund:innen können 20 % deiner Arbeitskosten von der Steuer abziehen, wenn Rechnung und Zahlung stimmen. Was nach § 35a EStG begünstigt ist, was auf die Rechnung gehört und wie du damit Preise erklärst."
canonical_url: "https://woodle-app.com/ratgeber/gassi-service-steuerlich-absetzbar"
last_updated: "2026-10-19T09:04:35.621Z"
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Sucht man nach „Gassi-Service Steuer", findet man Dutzende Artikel für Hundehalter:innen: Wie sie die Kosten in der Steuererklärung angeben, wie viel sie zurückbekommen. Was fast nirgends steht: Ob das klappt, hängt zu einem großen Teil an dir. An deiner Rechnung und daran, wie du dich bezahlen lässt. Dieser Ratgeber erklärt, was du als Hundesitter wissen musst, damit deine Kund:innen den Steuervorteil auch bekommen. Und wie du ihn beim Preisgespräch nutzt.

## Worum es geht: § 35a EStG

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz. Deine Kund:innen ziehen **20 % der Arbeitskosten** direkt von ihrer Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr. Das ist kein Freibetrag, der nur das Einkommen mindert, sondern ein Abzug von der Steuer selbst.

Der Bundesfinanzhof hat 2015 entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines Haustiers dazugehört (Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15). Füttern, Fellpflege, Beschäftigung und Ausführen fallen regelmäßig an und werden sonst von den Halter:innen selbst erledigt. Die Finanzverwaltung hat das in ihr Anwendungsschreiben zu § 35a übernommen (BMF-Schreiben vom 9.11.2016).

Die 4.000 € teilen sich alle haushaltsnahen Dienstleistungen. Wer schon eine Putzhilfe absetzt, hat weniger Spielraum. Für die meisten Haushalte reicht er trotzdem: Den Höchstbetrag erreicht man erst bei 20.000 € Arbeitskosten im Jahr.

## Welche Leistungen begünstigt sind

Entscheidend ist der Bezug zum Haushalt deiner Kund:innen. Daraus ergibt sich ein klares Bild für drei Fälle und ein unklares für einen.

**Betreuung bei den Kund:innen zu Hause.** Du kommst während des Urlaubs zweimal am Tag zum Füttern, bleibst über Nacht im Haus oder kümmerst dich tagsüber in der Wohnung um den Hund. Das ist der Fall, den der Bundesfinanzhof entschieden hat. Begünstigt.

**Hundepension und Übernachtung bei dir.** Der Hund verbringt die Zeit in deinem Haushalt, nicht in dem deiner Kund:innen. Nicht begünstigt.

**Hundetagesstätte in eigenen Räumen.** Gleiches Ergebnis: Die Betreuung findet außerhalb des Haushalts statt. Nicht begünstigt.

**Gassi-Service mit Abholung und Rückgabe.** Hier wird es unklar. Das BMF-Schreiben begünstigt das Ausführen nur „innerhalb des Haushalts", und einzelne Finanzämter haben Spaziergänge jenseits der Grundstücksgrenze deshalb abgelehnt. Das Hessische Finanzgericht hat 2017 anders entschieden (Urteil vom 1.2.2017, 12 K 902/16): Wer den Hund an der Wohnung abholt, ihn auf den üblichen Wegen ausführt und zurückbringt, erbringt eine Leistung mit unmittelbarem Bezug zum Haushalt. Viele Finanzämter erkennen den Gassi-Service seitdem an, eine Garantie gibt es aber nicht. Lehnt das Finanzamt ab, können sich deine Kund:innen im Einspruch auf dieses Urteil berufen.

Für dich heißt das: Versprich nicht „das kannst du absetzen", sondern „das können viele absetzen, und meine Rechnung ist so aufgebaut, dass es klappen kann".

## Die zwei Pflichten: Rechnung und unbare Zahlung

§ 35a Abs. 5 EStG nennt zwei Bedingungen, ohne die gar nichts geht:

1. **Es gibt eine Rechnung.** Eine Quittung oder ein Zettel mit „Gassi Oktober, 120 €" reicht nicht.
2. **Das Geld ist auf deinem Konto angekommen.** Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung, die auf deinem Geschäftskonto landet. **Barzahlung ist schädlich**, auch mit Quittung. Das ist der häufigste Grund, warum Halter:innen den Abzug verlieren.

Wenn du bisher bar kassierst, ist das ein guter Anlass umzustellen. Deine Kund:innen haben einen handfesten Grund, lieber zu überweisen, und du sparst dir das Wechselgeld.

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## Was auf die Rechnung gehört

Die Pflichtangaben einer Rechnung (Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum) stehen im Ratgeber [Rechnung als Hundesitter schreiben](/ratgeber/rechnung-schreiben-hundesitter). Für § 35a kommen drei Punkte hinzu:

- **Der Ort der Leistung.** Nenne die Adresse deiner Kund:innen und beschreibe, was dort passiert: „Abholung und Rückgabe an der Wohnung, Musterstraße 5" oder „Betreuung im Haushalt der Kundin". So sieht das Finanzamt den Bezug zum Haushalt, ohne nachfragen zu müssen.
- **Die einzelnen Termine.** „Gassi-Service Rex, 2., 4., 7. und 9. Oktober" ist besser als eine Pauschale ohne Daten. Es zeigt eine regelmäßige, haushaltsnahe Leistung.
- **Arbeitskosten getrennt von Material.** Begünstigt sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, nicht Futter, Leckerli oder Kotbeutel, die du weiterberechnest. Rechnest du nur deine Zeit ab, ist alles Arbeitskosten. Verkaufst du zusätzlich Material, schreib es in eigene Positionen.

Ein freiwilliger Hinweis hilft vielen Kund:innen, die § 35a gar nicht kennen. Zum Beispiel: „Im Rechnungsbetrag sind Arbeitskosten von 240,00 € enthalten. Diese können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden." Bist du umsatzsteuerpflichtig, zählt die Umsatzsteuer auf die Arbeitskosten mit. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind es einfach die Beträge auf deiner Rechnung.

## Was das für deine Kund:innen bedeutet

Ein Rechenbeispiel: Ein Hund geht dreimal pro Woche mit dir, jeder Gang kostet 18 €. Aufs Jahr sind das rund 2.800 €. Erkennt das Finanzamt die Kosten an, zieht es davon 20 % von der Steuer ab, also etwa 560 €. Effektiv kostet der Gang dann gut 14 € statt 18 €.

Das ist ein Argument, wenn du deine [Preise kalkulierst](/ratgeber/gassi-service-preise-kalkulieren) oder erhöhst. Neue Kund:innen vergleichen oft mit der Nachbarin, die „für zehn Euro bar" geht. Die zehn Euro bar sind nicht absetzbar, deine 18 € mit Rechnung zu einem guten Teil schon. Schreib es aber vorsichtig: „kann", nicht „wird". Ob das Finanzamt mitspielt, entscheidet es im Einzelfall.

Zwei Dinge solltest du außerdem wissen:

- **Nur für Privathaushalte.** Bucht ein Unternehmen dich für einen Bürohund und setzt die Kosten als Betriebsausgabe ab, greift § 35a nicht.
- **Belege sammeln die Kund:innen selbst.** Das Finanzamt fragt Rechnung und Kontoauszug oft gar nicht an, kann sie aber nachfordern. Schick die Rechnungen deshalb per Mail oder PDF, damit sie im Januar nicht suchen müssen.

## Die kurze Version

Deine Kund:innen können 20 % deiner Arbeitskosten nach § 35a EStG von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr. Betreuung in ihrer Wohnung ist eindeutig begünstigt, Pension und Tagesstätte bei dir sind es nicht, der Gassi-Service mit Abholung und Rückgabe wird von vielen Finanzämtern anerkannt. Voraussetzung ist immer eine Rechnung und eine Zahlung auf dein Konto. Nenne auf der Rechnung Ort, Termine und Arbeitskosten, und lass dich nicht bar bezahlen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Er gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Ob eine Leistung im Einzelfall begünstigt ist, entscheidet das Finanzamt deiner Kund:innen.

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